Für die Behandlung wird eine ärztliche Verordnung benötigt – Verordnung für Ergotherapie. Diese Verordnung sollte vor Therapiebeginn durch Ihre zuständige Krankenkasse bewilligt werden. Die
Höhe der Kostenrückerstattung richtet sich nach den Tarifen der jeweiligen Krankenkasse.
Sollten Sie eine private Zusatzkrankversicherung haben, wird in den meisten Fällen der Restbetrag durch diese übernommen.