Organisatorisches

  • Für die Behandlung wird eine ärztliche Verordnung benötigt – Verordnung für Ergotherapie. Diese Verordnung sollte vor Therapiebeginn durch Ihre zuständige Krankenkasse bewilligt werden. Die Höhe der Kostenrückerstattung richtet sich nach den Tarifen der jeweiligen Krankenkasse.

 

  • Sollten Sie eine private Zusatzkrankversicherung haben, wird in den meisten Fällen der Restbetrag durch diese übernommen.